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Herzlich Willkommen
bei der Rechtsanwaltskanzlei Riede Florido Martins

Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Freiburg

Die Anwaltskanzlei Riede Florido Martins ist spezialisiert auf Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht, Personalvertretungsrecht, kirchliches Arbeitsrecht und Mitarbeitervertretungsrecht. Wir beraten Unternehmen, Verbände, Vereine, Betriebsräte, Mitarbeitervertretungen und Privatpersonen kompetent in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht.

Neben den klassischen Leistungen einer Anwaltskanzlei bieten wir für Führungskräfte und Mitarbeiter auch Inhouse-Seminare, Schulungen, Vorträge zu arbeitsrechtlichen Themen z.B. zum kirchlichen Arbeitsvertragsrecht, zum Mitarbeitervertretungs- oder Betriebsverfassungsrecht, aber auch zu Vergütungsregelungen, Leistungsentgelt oder Arbeitszeitrecht an.

Schwerpunkte entdecken

Kompetente und zuverlässige
Beratung seit 1996

Schwerpunkte der Tätigkeit

Wir beraten und vertreten Unternehmen, Führungskräfte, Arbeitnehmer, sowie Personal,- Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen seit 1996. Die besondere Qualifikation der Rechtsanwaltskanzlei ergibt sich aus der langjährigen Arbeit von RA Marc Riede Florido Martins als Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und als juristischer Berater im Bereich der Arbeitsrechtlichen Kommission Caritas mit der Begleitung der „Tarifverhandlungen“ auf Dienstgeberseite, der Begleitung der Einrichtungen und Unternehmen bei der Umsetzung von Tarifbeschlüssen und der Einführung neuer arbeitsrechtlicher Instrumente. Als versierter und durchsetzungsstarker Berater suchen wir nach maßgeschneiderten und am Interesse des einzelnen Mandanten orientierten Lösungen.

Arbeitsvertrag

Abfindung

Abmahnung

Betriebsvereinbarung

Dienstvereinbarung

Eingruppierung

Insolvenz des Arbeitgebers

Kündigung

Prozessvertretung

Seminare

Schulungen

Versetzung

Vertragsklausel-Prüfung

Vorträge

Zeugnis

Rechtsanwalt
Marc Riede Florido Martins

05.2004 – 09.2006
Berufsbegleitendes Studium „Management von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen" an der Universität Kaiserslautern und Witten/Herdecke - Master of Art
seit 03.2002
Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“
seit 07.2000
selbständiger Rechtsanwalt und Rechtsberater der Dienstgeber in der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes
01.1996 – 06.2000
Rechtsanwalt, Kanzlei Mäckler, Hof
11.1995 – 12.1995
Rechtsassessor, Kanzlei v. Eyb, Künzelsau
04.1993 – 07.1995
Referendariat am Landgericht Hechingen – 2.Staatsexamen
09.1989 – 08.1990
Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Toulouse
10.1987 – 02.1993
Studium der Rechtswissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und – 1. Staatsexamen
Publikationen
(2011) Praxiskommentar AVR, Beyer, Papenheim, Kommentar zu den Überleitungsregelungen der neuen Anlagen 30-33, Lambertusverlag

Aktuelles

Auch Frauen können „coole Typen“ sein!

Ar­beits­ge­richt Ko­blenz, Ur­teil vom 09.02.2022, 7 Ca 2291/21

Der Aus­druck „coo­le Ty­pen“ in ei­ner Stel­len­aus­schrei­bung ist kein In­diz für ei­ne Dis­kri­mi­nie­rung. Ge­mäß § 11 All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG) sind Ar­beit­ge­ber bei Stel­len­aus­schrei­bun­gen an das Dis­kri­mi­nie­rungs­ver­bot nach § 7 Abs. 1 AGG ge­bun­den.

Dem­zu­fol­ge dür­fen Aus­schrei­bun­gen Be­wer­ber ge­mäß § 1 AGG nicht aus Grün­den der Ras­se oder we­gen der eth­ni­schen Her­kunft, des Ge­schlechts, der Re­li­gi­on oder Welt­an­schau­ung, ei­ner Be­hin­de­rung, des Al­ters oder der se­xu­el­len Iden­ti­tät be­nach­tei­li­gen.

Nach § 22 AGG ge­nü­gen be­reits In­di­zi­en, so et­wa auch der Wort­laut, um von ei­ner Dis­kri­mi­nie­rung aus­zu­ge­hen. In Fall vom 09.02.2022, 7 Ca 2291/21 ent­schied das Ar­beits­ge­richt Ko­blenz je­doch, dass der Aus­druck „coo­le Ty­pen“ we­der In­diz für ei­ne ge­schlechts­be­zo­ge­ne Dis­kri­mi­nie­rung noch für ei­ne Al­ters­dis­kri­mi­nie­rung sei. Auch Frau­en im vor­ge­rück­ten Al­ter kön­nen „coo­le Ty­pen“ sein, so das AG.

Anfahrtplan

Die Kanzlei befindet sich in der Fußgängerzone von Freiburg. Sie parken am besten in der Schlossberggarage und gehen dann über die Münzgasse Richtung Stadtmitte bis zur Herrenstraße. Dort sehen Sie bereits rechts das Haus Nummer 44.

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Adresse

Rechtsanwaltskanzlei
Riede Florido Martins
Herrenstraße 44
79098 Freiburg

Kontakt

T +49 (0) 761 / 7695501
F +49 (0) 179 / 336656955
M +49 (0) 179 / 6656955
marcriede(at)rariede.de

 

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